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Bin ich trotz eingetretener Arbeitslosigkeit weiterhin zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet? Welche Pflichten habe ich als Unterhaltsschuldner?

Muss jemand einer anderen Person Unterhalt zahlen, so hat er grundsätzlich uneingeschränkte Zahlungspflichten, solange er aufgrund von Einkommen oder Vermögen seine eigene Existenz nicht gefährdet. Das bedeutet aber auch, dass der Unterhaltsschuldner die Pflicht hat, seiner Zahlungspflicht soweit wie möglich nachzukommen.
Gerät der Unterhaltsschuldner aber in die Arbeitslosigkeit und kann er aus diesem Grunde seinen Unterhaltspflichten praktisch nicht mehr nachkommen, so hat er dann aber eine sog. Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass er alles für ihn Mögliche tun muss, um wieder einen Job zu bekommen, um dann wieder seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können.

Was muss der Unterhaltsschuldner konkret tun?

Zunächst einmal hat er die Pflicht sich um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen und muss diese Bewerbungsbemühungen auch nachweisen können. Diese Bewerbungsbemühungen müssen recht hohen Anforderungen genügen.

Nur dann wenn der Unterhaltsschuldner nachweisen kann, dass er unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geraten ist und trotz intensiver Bewebungsbemühungen keine Beschäftigung findet, muss er keinen Unterhalt zahlen. Kann er dies nicht nachweisen, besteht die Gefahr, dass er weiterhin trotz Arbeitslosigkeit Unterhalt zahlen muss.   
Es muss zwar im Einzelfall überprüft werden, ob der Unterhaltsschuldner seiner Pflicht genüge trägt, dennoch haben die Gerichte ganz bestimmte Vorstellungen darüber, wie intensiv sich ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner um einen Arbeitsplatz bemühen muss. Daher stellen die Gerichte ganz bestimmte Anforderungen an Bewerbungsaktivitäten.
Zunächst einmal sollten Bewerbungen schriftlich oder persönlich und nur in Ausnahmefällen mündlich erfolgen.
Dies ist auch im Interesse des Unterhaltsschuldners, da sich mündliche Bewerbungen nur schwer beweisen lassen, falls der Unterhaltsschuldner im Rahmen eines gerichtlichen Unterhaltsprozesses nachweisen muss, dass er sich um einen Arbeitsplatz bemüht hat.  
Ferner ist eine Arbeitslos-Meldung beim Arbeitsamt nicht ausreichend, insbesondere muss der Unterhaltsschuldner selbst aktiv werden und  unter Einsatz von Zeitungen, Internet und Eigenbewerbungen sich um einen Job kümmern. Teilweise wird auch die Ansicht vertreten, dass ein Wohnortwechsel für eine Arbeitsstelle in Kauf genommen werden muss.
Nach der Auffassung einiger Gerichte kann von einem Arbeitssuchenden auch verlangt werden, dass er die Zeit, die er normalerweise auf seinem Arbeitsplatz verbringen würde, für Bewerbungen einsetzt. 

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass sich ein Unterhaltsschuldner nach eingetretener Arbeitslosigkeit in Hamburg bemühen muss, um eine neue Stelle zu finden. Er kann sich nicht darauf berufen, dass es ihm aufgrund der Arbeitslosigkeit finanziell nicht möglich ist, Unterhalt zu zahlen.
Die oben genannten Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen gelten grundsätzlich für alle Unterhaltspflichten.
Doch beim Kindesunterhalt besteht im Vergleich zum Ehegattenunterhalt aufgrund von Trennung oder Scheidung eine gesteigerte Pflicht sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Konkret bedeutet dies, dass sich ein Unterhaltsschuldner von Kindesunterhalt intensiver und verstärkter bemühen muss, um einen Arbeitsplatz zu finden. Was dies nun konkret im Einzelfall bedeutet, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und wird von den Gerichten entschieden.   

Wichtig ist aber, dass alle Betroffenen ihre Bewerbungsaktivitäten dokumentieren, so dass sie diese in einem Unterhaltsprozess nachweisen können.  
Außerdem sollten Unterhaltsschuldner, die von ihrem Hamburger Arbeitgeber gekündigt werden, bedenken, dass sie eine sog. betriebsbedingte Kündigung nicht einfach so hinnehmen dürfen, sondern gerade im Hinblick auf ihre Unterhaltspflichten Rechtsrat eines Hamburger Rechtsanwalts ihres Vertrauens einholen sollten. Sie sollten mit ihrem Rechtsanwalt dann über Rechtsschutzmöglichkeiten sprechen sowie die Möglichkeiten einer Abfindungszahlung im Blick haben.
Anderenfalls könnte die Gefahr für den Unterhaltsschuldner bestehen, dass er trotz Arbeitslosigkeit und praktisch finanzieller Unmöglichkeit den Unterhalt zahlen muss.

Scheuen Sie sich also nicht im Falle von eingetretener Arbeitslosigkeit frühzeitig Rechtsrat bei einem Hamburger Rechtsanwalt einzuholen, um sich rechtliche und finanzielle Nachteile zu ersparen.