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Die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. Januar 2010:

Bei der so genannten Düsseldorfer Tabelle handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Leitlinie. Diese Leitlinie zum Unterhalt hat erstmalig das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 1962 „erfunden“. Ziel war und ist es, die Höhe des Unterhaltes für die Familiengerichte zu standardisieren und damit für den Einzelfall vergleichbarer und gerechter zu gestalten.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig alle zwei Jahre neu herausgebracht. Allein in den letzten zwei Jahren war dies anders. Bis zum 01.07.2007 gab es die „normale“ Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde dann nicht nach zwei Jahren, sondern bereits nach einem halben Jahr, also am 01.01.2008 abgelöst. Während früher das Kindergeld hälftig auf den in der Regel zu zahlenden Kindesunterhalt angerechnet wurde, entschied man sich später, das Kindergeld anteilig zu verrechnen, mit der Ungerechtigkeit, dass die Väter, die weniger netto verdienten, auch teilweise das Kindergeld überhaupt nicht mehr anrechnen konnten, während die Väter, die ein etwas besseres Nettogehalt hatten, in den Genuss der hälftigen Anrechnung des Kindergeldes kamen. Dies hat man dann später abgeschafft und kehrte wieder zur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes zurück. Auch nach neuestem geltendem Recht ist das Kindergeld zur Hälfte anzurechnen.  Hier muss also beachtet werden, dass es eine „normale“ Düsseldorfer Tabelle gibt, in der die Beträge stehen, die geschuldet sind, und auf der anderen Seite gibt es eine Düsseldorfer Tabelle, in der das hälftige Kindergeld bereits berücksichtigt ist. Das heißt konkret, von dem zu zahlenden Betrag sind 184 Euro geteilt durch zwei, also der hälftige Betrag in Höhe von 82 Euro, bereits abgezogen. Dies ist die Düsseldorfer Tabelle, auf die es im Ergebnis ankommt, d.h. in der Regel, der Kindesvater interessiert sich nicht dafür, wie kompliziert die Anrechnungsmöglichkeiten sind, sondern der normale Kindesvater interessiert sich dafür, was er eigentlich zu zahlen hat. Für ihn ist also nur die so genannte Tabelle mit den Zahlbeträgen interessant.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie durch Klick auf DIESEN LINK herunterladen, nebst Erklärungen.